Informatives



Immobilienpreise sinken, aber Anstieg der Mieten

Nachdem es in den vergangenen Jahren einen Immobilienboom gab, erwarten die Experten einerseits fallende Preise, aber einen zunehmenden Anstieg der Mieten. Viele, die von ihren Immobilienkäufen zurücktreten, weichen auf Mietwohnungen aus. Dadurch klettern die Mieten. Laut dem statistischen Bundesamt fielen die Preise für Wohnimmobilien im Schnitt um 0,4 Prozent zum Vorquartal.



 Lehmbaustoffe


Lehm ist einer der natürlichsten Baustoffe und besitzt sehr gute bauphysikalische und baubiologische Eigenschaften. Lehmbaustoffe nehmen sehr schnell überschüssige Feuchtigkeit aus der Luft auf und geben diese bei Bedarf wieder ab. Außerdem speichert Lehm Wärme und ist in der Lage, Schadstoffe zu absorbieren. Durch die geringe Gleichgewichtsfeuchte haben Lehmbaustoffe zudem eine konservierende Wirkung auf Holz. Diese positiven Eigenschaften des Baustoffs Lehm haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass das Interesse an den Lehmbaustoffen gestiegen ist. Gefördert wurde dies durch die Entwicklung neuer Lehmbautechniken. In den folgenden Artikeln wollen wir ihnen den Baustoff Lehm näher vorstellen (Quelle:www.oekologisch-bauen.info) 


Schon beim Bau ans Alter denken

Auch wenn das Rentenalter noch weit entfernt scheint - wer baut, sollte bereits ein seniorengerechtes Badezimmer in die Planungen einbeziehen.

Wer sich Sorgen um die Ästhetik macht - keine Angst! Die Wellnessoase soll keinem Pflegebad ähneln. Aber die Voraussetzungen für spätere Anpassungen können schon bei der Planung des Bades geschaffen werden, unsichtbar sozusagen.

Was ist damit gemeint? Hier ein paar Tipps:


Neue Technologien, wie Sprachassistenten, die in einem Notfall Hilfe anfordern, Messgeräte, die Daten automatisch an Dritte weiterleiten und Funktionen, z.B. in einen Spiegel integriert, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern, erfordern den Einbau von Leerrohren, um später entsprechende Datenleitungen verlegen zu können.


Dort wo später einmal stabile Haltegriffe benötigt werden, können die Wände bereits verstärkt werden.

Ein rutschfester Boden sowie großzügige Raumabmessungen an Dusche, Waschbecken und WC erleichtern die Badnutzung auch bei eventueller Rollstuhlnutzung.

Wer früh plant, muss später nicht teuer nachrüsten.


Es lohnt sich zudem, bezüglich möglicher Finanzhilfen des Staates für altersgerechte Badausführungen entsprechende Informationen einzuholen.



Die kalte Jahreszeit naht......ans Lüften denken

Der kommende Winter bringt so manche Herausforderung mit sich. Die Gas- und Ölkosten sowie die Stromkosten steigen und viele müssen sparen. Zu beachten ist hier, das trotz dieser Umstände für eine wohltemperierte Wohnung oder Haus zu sorgen ist.

Richtiges Lüften und Heizen ist wichtig ,die Innenraumluft zu verbessern und Schimmelbildung zu vermeiden.

Gute Tipps zum richtigen Heizen und Lüften finden Sie beim Bundesamt für Umwelt. Hier der Link: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur#unsere-tipps


Platzt die Immobilienblase ? Artikel gefunden im Handelsblatt.


https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilienblase-immowelt-erwartet-ende-des-immobilienbooms/28369198.html


Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.

In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen - allerdings handle es sich hierbei nur um eine Ordnungsvorschrift.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.

Für Sie als nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger bedeutet dieses Urteil, dass Sie bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen sind.

(Quelle BDSF)


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